Anfrage von Inkassofirmen: Werden nur schriftlich “postalisch” beantwortet oder bearbeitet. Dieses auch nur unter der Bedingung, dass diese auch direkt eine Mitteilung über die bei diesem gespeicherten Daten “Selbstauskunft” beiliegt. Auch ist mitzuteilen ob es nur für ihre eigenen Datenstamm ist, oder ob zeitnah eine Anfrage eines Dritten vorliegt. Sofern eine Drittanfrage vorliegt, ist dieser ebenfalls zu benennen.
Welche Daten wir angeben bleibt unser ermessen. Bilanzen,Umsätze, oder Jahresabschlüsse ect. werden generell nicht bekannt gegeben.
Sofern ein zugesendetes Formular im Original zurück gesendet werden soll, ist ein entsprechend, ausreichen frankierter Freiumschlag beizufügen. Andernfalls wird, wenn ersichtlich, die Rücksendung nur per Fax vorgenommen.
Wie unsere Zahlungsmethoden aussehen kann jeder ohne Inkassofirma unter Unsere Zahlungsmethoden einsehen.
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